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Psychisch kranke Männer und Frauen ohne hohen Sicherungsbedarf und mit Zuweisung durch Justizbehörden werden auf der geschlossen geführten Forensik Spezialstation so behandelt, dass krankheitsbedingte Verhaltensstörungen zurückgehen, sich Risiken vermindern und so Schritte zurück ins gesellschaftliche Leben möglich werden.
Das Behandlungsteam arbeitet eng mit den zuweisenden Justizbehörden, Einrichtungen des Straf- und Massnahmenvollzuges aber auch mit weiterbehandelnden und betreuenden Institutionen, Wohnheimen sowie Fachpersonen und Angehörigen zusammen.
Die Station verfügt über 18 Behandlungsplätze.
Sie bietet ein forensisch-psychiatrisches und milieutherapeutisch ausgerichtetes Behandlungsangebot und arbeitet risikoorientiert.
Sie wird geschlossen und fluchthemmend geführt. Hochgefährliche oder stark fluchtgefährdete Personen können somit nicht aufgenommen werden.
Lockerungen erfolgen im Rahmen eines Stufenkonzeptes und werden mit dem Zuweiser abgestimmt.
Die Forensik in Wil ist beim Ostschweizer Strafvollzugskonkordat gelistet. Für Kriseninterventionen werden primär Personen aus Justizvollzugseinrichtungen im Kanton St. Gallen, für Massnahmen inner- und ausserkantonale Patienten aufgenommen.
Es werden v.a. Massnahmen nach Art. 59 StGB, in Einzelfällen auch auf andere Behandlungs- und Vollzugssettings vorbereitende Behandlungen im Rahmen des Art. 59, Art. 60, Art. 63. Abs. 3 oder Art. 61 StGB durchgeführt.
Da das Kompetenzzentrum Forensik auch forensisch-psychiatrische und -psychotherapeutische Leistungen im Massnahmenzentrum Bitzi und im Spezialwohnheim Eggfeld anbietet und ein kleines forensisches Ambulatorium führt, befindet sich in vielen Fällen die gesamte Behandlungskette in einer Hand.
Anmeldung bitte mit den üblichen Unterlagen (Urteil, Gutachten, Berichte über Vorbehandlungen) an das «Kompetenzzentrum Forensik, Psychiatrie St.Gallen Nord, Zürcherstrasse 30, 9500 Wil» oder über den gesicherten HIN-Account forensik@psgn.ch
Besuche sind nach Absprache und im Rahmen der Besuchszeiten möglich.
Die einweisende Behörde kann in bestimmten Fällen Besuche einschränken oder verbieten oder nur einzelne Personen mit spezieller schriftlicher Besuchserlaubnis zulassen.
Uns ist die Zusammenarbeit wichtig. Daher möchten wir Sie vor ihrem ersten Besuch gern kennenlernen. Das «Kennenlern»-Gespräch führt die Bezugsperson oder die Therapeutin, der Therapeut Ihres Angehörigen mit Ihnen.
Die Station verfügt über einen Besucherraum. Sie sollten sich rechtzeitig - mindestens 24 Stunden vor dem Besuch – anmelden, damit sichergestellt ist, dass die Räumlichkeiten für den Besuch zur Verfügung stehen.
Die Anmeldung kann über den Patienten an die Station mitgeteilt werden oder direkt telefonisch durch den Besuch erfolgen.
Nicht angemeldeten Personen kann kein Zutritt gewährt werden.
Besuche von Patienten aus anderen Klinikbereichen sind grundsätzlich nicht gestattet.
Besuche können aus therapeutischen Gründen angepasst, eingeschränkt oder abgesagt werden.
Eine forensisch-psychiatrische Klinikstation ist ein spezieller Ort. Bitte kündigen Sie den Besuch von Kindern daher an. Als Besucher mit Kindern übernehmen Sie die Verantwortung für diese.
Im Einzelfall wird der Besuch von und mit Kindern auch gesondert mit Ihnen und/oder Ihrem Angehörigen vorbesprochen, um ihn für alle Beteiligte möglichst positiv gestalten zu können.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich beim Betreten der Station mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis) ausweisen müssen. Wir akzeptieren keine Kopien der Ausweise. Ohne Ausweis gewähren wir keinen Zutritt.
Wir notieren Ihren Besuch in der Patientenakte.
Beim ersten Besuch wird eine Kopie des mitgebrachten Ausweises angefertigt.
Im Einzelfall kann eine schriftliche Besuchsbewilligung der zuweisenden Behörde Ihres Angehörigen notwendig sein.
Besuche sind ausserhalb der Therapie- und Essenszeiten zu folgenden Zeiten möglich:
Abweichungen von diesen Zeiten sind nach Absprache mit dem Pflegepersonal möglich.
Offizielle Termine (z.B. Anwaltstermine, Beistand etc.) sind nach rechtzeitiger Ankündigung generell auch während der Therapiezeiten möglich.
Bei Verdacht auf vorgängigen Alkohol- und/oder Drogenkonsum sowie bei unangemessenem Verhalten von Besuchern oder auch auf Wunsch des Patienten kann der Zutritt auf die Station verweigert werden.
Maximal vier erwachsene Personen und zusätzlich zwei Kinder (bis 12 Jahre) oder maximal fünf erwachsene Personen.
Bitte benützen Sie nur die offiziell markierten Parkplätze. Bitte parkieren Sie nicht vor dem Haus A09.
Im Besucherzimmer ist das Rauchen nicht gestattet. Für Besucher ist dies nur ausserhalb des Gebäudes A09 möglich.
Alle mitgebrachten Waren müssen dem Personal zur Kontrolle abgegeben werden.
Erlaubte Waren | Nicht erlaubte Waren (allgemein) |
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Raucherwaren und Lebensmittel |
Lebensmittel |
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Bekleidung, Wäsche und Hygieneartikel |
Diverses |
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Weiterführende Informationen zu ihrem Aufenthalt erhalten Patienten unter folgendem Link:
Leiter Pflege Stationäre Forensik Wil, Kantonales Kompetenzzentrum Forensik
Stationsleiter Pflege Forensik Spezialstation A09/1
Zürcherstrasse 30
9500 Wil
Tel. +41 58 178 11 80, Fax +41 58 178 11 53
anmeldung@psgn.ch
Anmeldung bitte mit den üblichen Unterlagen (Urteil, Gutachten, Berichte über Vorbehandlungen) an:
Kompetenzzentrum Forensik
Psychiatrie St.Gallen Nord
Zürcherstrasse 30
9500 Wil
oder über den gesicherten HIN-Account